Abhörgeschützte Räume
Vertrauliche Gespräche sollten nicht überall geführt werden – ein hohes Maß an Sicherheit ist hierfür Voraussetzung. Abhörgeschützte Besprechungsräume dienen dem Zweck, die Risikoschwelle des gesprochenen Wortes durch bauliche Vorkehrungen dauerhaft hoch zu legen. Die W+R Schirmungstechnik plant, fertigt und montiert – auf Wunsch auch schlüsselfertig!
WESENTLICHE ANFORDERUNGEN
- bewertetes Bau-Schalldämm-Maß (R’w) von mindestens 52 dB
- Schutz gegen unbefugtes Eindringen
- Schutz vor Manipulation
- Eigene Unterverteilung und erhöhte Anforderungen an die Elektroinstallation
- keine Ablagemöglichkeiten
- weitere Besonderheiten
HOCHWERTIGER AUSBAU
Zusammen mit unserer Partnerfirma Alfred Kiess GmbH werden technische Anforderungen mit qualitativ hochwertigem Innenausbau vereint, sodass wir Ihren individuellen Wünschen gerecht werden können.
BEZUGSFORMEL
Das Bauschalldämm-Maß R‘ wird nach der Beziehung
R‘ = L1 – L2 + 10log ( S/A) dB
ermittelt.
L1 : Mittlerer Schallpegel im Senderaum
L2: Mittlerer Schallpegel im Empfangsraum
S: Die Prüffläche entspricht der gesamten Trennfläche des Sende- und Empfangsraumes
A: Äquivalente Absorptionsfläche des Empfangsraumes in m²
KONTROLLMESSUNG
Die W+R Schirmungstechnik GmbH führt Schalldämmmessungen nach den geltenden Normen – insbesondere nach ISO 717-1 – durch und beurteilt das bewertete Bauschalldämm-Maß unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Abhörschutz.
Die Einhaltung geltender Vorschriften – insbesondere die technischen Richtlinien des BSI oder der NATO – haben für uns höchste Priorität.