Abhörgeschützte Räume

Vertrauliche Gespräche sollten nicht überall geführt werden – ein hohes Maß an Sicherheit ist hierfür Voraussetzung. Abhörgeschützte Besprechungsräume dienen dem Zweck, die Risikoschwelle des gesprochenen Wortes durch bauliche Vorkehrungen dauerhaft hoch zu legen. Die W+R Schirmungstechnik plant, fertigt und montiert – auf Wunsch auch schlüsselfertig!

WESENTLICHE ANFORDERUNGEN

  • bewertetes Bau-Schalldämm-Maß (R’w) von mindestens 52 dB
  • Schutz gegen unbefugtes Eindringen
  • Schutz vor Manipulation
  • Eigene Unterverteilung und erhöhte Anforderungen an die Elektroinstallation
  • keine Ablagemöglichkeiten
  • weitere Besonderheiten

HOCHWERTIGER AUSBAU

Zusammen mit unserer Partnerfirma Alfred Kiess GmbH werden technische Anforderungen mit qualitativ hochwertigem Innenausbau vereint, sodass wir Ihren individuellen Wünschen gerecht werden können.

BEZUGSFORMEL

Das Bauschalldämm-Maß R‘ wird nach der Beziehung

R‘ = L1 – L2 + 10log ( S/A) dB

ermittelt.

L1 : Mittlerer Schallpegel im Senderaum
L2:  Mittlerer Schallpegel im Empfangsraum
S: Die Prüffläche entspricht der gesamten   Trennfläche des Sende- und   Empfangsraumes
A: Äquivalente Absorptionsfläche des   Empfangsraumes in m²

KONTROLLMESSUNG

Die W+R Schirmungstechnik GmbH führt Schalldämmmessungen nach den geltenden Normen – insbesondere nach ISO 717-1 – durch und beurteilt das bewertete Bauschalldämm-Maß unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Abhörschutz.

Die Einhaltung geltender Vorschriften – insbesondere die technischen Richtlinien des BSI oder der NATO – haben für uns höchste Priorität.